Das Kultusministerium hat die Ferientermine bis zum Jahr 2030 herausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Sommerferien im Jahr 2024 an einem Montag (24.06.2024) beginnen. Das neue Schuljahr 2024/2025 beginnt an einem Montag (05.08.204). Die Einschulung wird dann am Samstag, 10.08.2024 sein.
Quelle: Homepage des Kultusministeriums
Liebe Eltern,
vor uns liegen die letzten Ferientage. Nächste Woche starten wir dann in ein neues Schuljahr.
Im Anhang finden Sie die neuesten Informationen von unserem Kultusminister Herrn Tonne zum Start in das neue Schuljahr.
Daraus geht hervor, dass empfohlen wird, während der ersten fünf Schultage täglich zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Danach sollten die Kinder zwei Mal pro Woche getestet werden. Es handelt sich um freiwillige Tests. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Kinder getestet in die Schule schicken, um das Infektionsgeschehen weiterhin im Blick zu behalten.
Vor den Ferien haben alle Schülerinnen und Schüler eine ausreichende Menge Tests erhalten. Wenn Ihnen welche fehlen, können Sie gerne am 22.8., 23.8. oder 24.8.2022 vormittags ins Sekretariat kommen und sich Tests holen.
Eine Maskenpflicht besteht weiterhin nicht mehr. Masken können aber freiwillig getragen werden.
Lange Version für Eltern:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf ( Größe: 118.11 KB )
Kurze Version für Eltern:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern_-_kurz.pdf ( Größe: 92.13 KB )
Version für Schülerinnen und Schüler:
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Grundschule.pdf ( Größe: 76.81 KB )
Mit freundlichen Grüßen
Imke Bünstorf
Schulleiterin
Уважаемые родители,
Наступили последние дни праздников. На следующей неделе мы начнем новый учебный год.
Прилагаем последнюю информацию о начале нового учебного года от нашего министра образования г-на Тонна.
Это говорит о том, что рекомендуется проводить самопроверку дома каждый день в течение первых пяти дней обучения в школе. После этого дети должны проходить тестирование два раза в неделю. Это добровольные тесты. Мы будем очень рады, если вы отправите своих детей в школу с анализами, чтобы продолжать следить за заболеваемостью.
Перед каникулами все ученики получили достаточное количество тестов. Если у вас что-то пропущено, вы можете прийти в офис секретаря 22.8., 23.8. или 24.8.2022 утром, чтобы получить тесты.
Маски больше не являются обязательными. Однако маски можно носить добровольно.
https://schulnetzmail.nibis.de/files/441946a8f730f9af5d1d6230c7332116/Brief_August_2022_Eltern.pdf ( Größe: 118.11 KB )
С наилучшими пожеланиями
Имке Бюнсторф
Директор школы
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Niedersächsisches Schulgesetz
§ 6
Grundschule
(1) 1In der Grundschule werden Grundlagen für die Lernentwicklung und das Lernverhalten aller Schülerinnen und Schüler geschaffen. 2Es werden verschiedene Fähigkeiten entwickelt, insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten. 3Schülerinnen und Schüler werden in den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken eingeführt. 4Die Grundschule arbeitet mit den Erziehungsberechtigten, dem Kindergarten und den weiterführenden Schulen zusammen.
(2) In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet.
(3) 1Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder kann bei einer Grundschule ein Schulkindergarten eingerichtet werden. 2Im Schulkindergarten werden die Kinder durch geeignete pädagogische Maßnahmen auf den Besuch des 1.Schuljahrgangs vorbereitet.
(4) 1Grundschulen können den 1. und 2. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen, die von den Schülerinnen und Schülern in ein bis drei Schuljahren durchlaufen werden kann (Eingangsstufe). 2In diesem Fall findet Absatz 3 keine Anwendung. 3Eine Grundschule, die die Eingangsstufe führt, kann auch den 3. und 4. Schuljahrgang als pädagogische Einheit führen.
(5) 1Die Grundschule bietet im 4. Schuljahrgang den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Gespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten. 2Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder (§ 59 Abs. 1 Satz 1).